Anleitung zu einer Einwendung

Wer kann eine Einwendung stellen?

Grundsätzlich kann jeder, der sich durch den Bau oder den späteren Betrieb betroffen fühlt, einen Einwand stellen. Das sind alle Personen die im Umfeld der künftigen Trasse, der offenen Baustellen und des Baustellenverkehrs wohnen und/oder dort Eigentum besitzen. 

Darüber hinaus können auch Personen, die nicht in Haidhausen wohnen einen Einwand stellen, wenn ihnen als S-Bahn-Nutzer durch den künftigen Betrieb Nachteile entstehen. Wenn Sie z.B. in Freising oder an 34 anderen Stationen wohnen, verlieren Sie Direktverbindungen zum Stachus, Gasteig, etc. oder wenn Sie in Vaterstetten oder an anderen 19 Stationen wohnen müssen Sie eine Taktverschlechterung von 10 auf 15 Minuten, bzw. von 20 auf 30 Minuten in Kauf nehmen. Wenn Sie grundsätzliche Sicherheitsbedenken haben, einen 40-Meter tiefen zu benutzen oder wenn sie die langen Wege hinunter und hinauf als Zumutung empfinden, sollten Sie auch einen Einwand formulieren.

Schließlich kann jeder der befürchtet, dass durch dieses Projekt andere, wichtigere Vorhaben in Bayern zu kurz kommen, z.B.: die Ausbaustrecke Mühldorf, der 4-gleisige Ausbau Laim-Markt Schwaben oder Pasing-Buchenau oder die S-Bahn Nürnberg-Neumarkt, eine entsprechend begründete Einwendung stellen.

Sie sind als Haidhauser Einwohner, Eigentümer oder Gewerbetreibender betroffen:

Es müssen auch eigene Belange, wie z.B. Eigentum und Gesundheit geltend gemacht werden. Eltern können und sollten für ihre minderjährigen Kinder deren Interessen vertreten (z.B. als zukünftige Erben).

Die gefährdeten Rechtsgüter müssen benannt werden.

Welches persönliche Rechtsgut wird betroffen sein, z.B. Recht auf Eigentum möglichst mit Angabe von Flur-Nr.; Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit ggf. mit Angabe von persönlichen Gesundheitsrisiken.

Welche Beeinträchtigungen befürchten Sie, z.B. Beeinträchtigungen durch Lärm, Beeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, durch Verkehrszunahme und Werteverlust Ihrer Immobilien. Sollten Sie bei gekippten Fenstern schlafen, so geben Sie dies unbedingt mit an, da dieser Umstand für die Berechnung der konkreten Lärmbelastung erheblich sein kann.

Sie haben Information über die besondere Bodenbeschaffenheit im Haidhauser Untergrund und befürchten unvorhergesehene Risiken.

Als Grundstückseigentümer sollten Sie immer rügen, dass durch das geplante Vorhaben eine Wert- und Nutzungsbeeinträchtigung Ihrer Immobilie einhergeht und Sie entsprechende Schutzmaßnahmen und eine angemessene Entschädigung begehren.

Die Ursache sollte benannt werden: mögliche Unfälle etc..

Man kann und sollte auch Argumente vortragen, die nicht direkt zur unmittelbaren Betroffenheit gehören z.B. mangelnde Planrechtfertigung, Sicherheitsprobleme, etc..

Mitglieder der Bürgerinitiative erhalten auf Anfrage eine ausführliche Anleitung zur Formulierung von Einwänden.  Nicht-Mitglieder bekommen diese Anleitung gegen eine Aufwandsentschädigung von 5,- Euro.

Jede Einwendung muss individuell gestellt und begründet werden, d.h. eine oder mehrere betroffene Personen, z.B. alle Mitglieder einer Familie die als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung auftreten, stellen und unterschreiben den Einwand.

Eine Gliederung eines Einwandes könnte z.B.: sein:

- Persönliche Situation: Wer sind die Einwender, persönliche Situation, Mieter oder Eigentümer, Beschreibung des Objektes und seiner Lage,…

- Beeinträchtigungen während der Bauphase: Befürchtete, vermutete oder aus den Planungsunterlagen erkenntliche Beeinträchtigungen von Personen wie z.B. Lärm, Erschütterungen, Gefährdung von (Schul-)wegen etc.. Gefahren an Gebäuden wegen Erschütterungen, Grundwasserabsenkung, etc..  Beeinträchtigungen von Gewerbebetrieben durch Umsatzeinbußen, Mietminderung, etc. Um diese Beeinträchtigungen zu verhindern oder zumindest abzumildern können Maßnahmen gefordert werden, wie z.B. die Beschränkung der Arbeitszeiten an den Baustellen, Verlegung von offenen Baustellen an weniger problematische Stellen, Beweissicherung von Gebäuden, strikte Einhaltung von Lärmvorschriften, verbindliche Ankündigung von "Lärmzeiten", etc.

Weiterführende Informationen finden Sie in den "Hilfe zur individuellen Einwendung (12 Seiten)" der BI im Infoladen in der Metzstraße 15.

Hier finden als Beispiel die Einwendung eines Haidhauser Bürgers.

Sie sind als S-Bahn-Nutzer, Münchner oder als Steuerzahler betroffen:

Anleitung dazu finden Sie auf dem Einwendungs-Baukasten des BN-München

oder direkt auf der Webseite des BN

oder eine kurze Anleitung für MVV-Benutzer

 

Einwendungsfrist und Abgabeort

Die Einwendungsfrist für das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der Auslegung der Unterlagen und endet am 13.Oktober 2010.

Nur Einwendungen, die rechtzeitig bei der Landeshauptstadt München oder der Regierung von Oberbayern eingehen, werden berücksichtigt.

Name, Anschrift und Unterschrift nicht vergessen!

Sie dürfen Ihre Einwendung auch handschriftlich abfassen.

Adressat:

Planungsreferat der Stadt München

Blumenstraße 31

80331 München

oder

Regierung von Oberbayern;

Maximilianstraße 39,

80538 München.

 

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